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aus: Financial Times Deutschland vom 7.11.05

Holocaust-Leugner Zündel vor Gericht

Wegen Verdachts der Volksverhetzung muss sich der von Kanada nach Deutschland abgeschobene Rechtsextremist Ernst Zündel vor dem Landgericht Mannheim verantworten. Ihm wird auch Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener zur Last gelegt.

Nach Auffassung der Anklage hat er im Internet und mit der Verbreitung einschlägiger Publikationen den im Nationalsozialismus begangenen Völkermord an den Juden systematisch geleugnet und verharmlost. Ferner habe er mit antisemitischer Hetze zum Hass gegen die jüdische Bevölkerung aufgestachelt. Für jede im Internet verbreitete Äußerung, die den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt, ist das deutsche Strafrecht anwendbar.
Der 66-Jährige soll laut Anklage "der aktivste" Holocaust-Leugner sein. Ein kanadisches Gericht hatte seine Internet-Homepage für verfassungswidrig erklärt. Er sitzt seit März diesen Jahres in deutscher Untersuchungshaft.
Das Internationale Auschwitz Komitee teilte mit, Überlebende des Konzentrationslagers in vielen Ländern sähen in diesem Prozess einen wichtigen Erfolg internationalen Zusammenwirkens im Kampf gegen die "Auschwitz-Lüge" und die weltweite Zusammenarbeit von Neonazis und Antisemiten im Internet. Die Abschiebung Zündels aus den USA nach Kanada und seine Auslieferung nach Deutschland wie auch der Prozess seien wichtige Anzeichen dafür, dass in immer mehr Ländern die Propaganda von Holocaust-Leugnern erschwert und ge ächtet werde.
Zündel lebte seit 1958 in Kanada. Er sei dorthin ausgewandert, um sich dem Wehrdienst in Deutschland zu entziehen, berichtet das baden-württembergische Landesamt für Verfassungsschutz. Nach Ablehnung des Einbürgerungsantrags in Kanada habe er im Mai 2001 überraschend seinen Verlag aufgegeben und sei zu seiner Ehefrau, einer amerikanischen Rechtsextremistin, in die USA gezogen. Die Hochzeit habe erst kurze Zeit zuvor stattgefunden, teilte das Landesamt weiter mit.

Prozess ab Dienstag

In den USA wurde er am 5. Februar 2003 in Pigeon Forge wegen Verstoßes gegen die amerikanischen Einwanderungsbestimmungen verhaftet und am 19. Februar 2003 nach Kanada abgeschoben, wo er bis zu seiner Abschiebung nach Deutschland in Untersuchungshaft saß. Der Rechtsextremist war bereits bei einem Aufenthalt 1991 in Deutschland festgenommen worden. Er erhielt damals wegen volksverhetzender Agitation einen Strafbefehl über 12.600 Mark.
Die Ermittlungen der Mannheimer Staatsanwaltschaft gegen Zündel laufen seit 1996. Der Prozess beginnt am morgigen Dienstag in Mannheim und ist zunächst auf fünf Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil wird am 24. November erwartet.

Link zum Artikel der FTD

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