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18.02.2016

Mit den Auschwitz-Überlebenden als Zeugen und Nebenkläger verantwortungsbewusst umgehen

 
 
IAK Signet

 

 

 

Zu der Ablehnung des Befangenheitsantrages bezüglich des Auschwitz-Prozesses gegen Hubert Z. in Neubrandenburg betonte in Berlin Christoph Heubner, der Exekutiv-Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees:

"Auschwitz-Prozesse sind für Deutschland und die Deutschen keine Bedrohung, sondern immer eine Chance. Das haben die Erfahrungen aus den Prozessen in Lüneburg und Detmold mehr als deutlich werden lassen. In Neubrandenburg sind die Richter bei der Vorbereitung des Prozesses bisher jeden Beweis für einen verantwortungsbewussten Umgang mit den Auschwitz-Überlebenden als Zeugen und Nebenkläger schuldig geblieben. Es bleibt zu hoffen, dass sich dies nach der Ablehnung des Befangenheitsantrages ändert und die verantwortlichen Richter endlich allen am Prozess Beteiligten gleiche Aufmerksamkeit widmen werden.

Die Auschwitz-Überlebenden, die als Zeugen und Nebenkläger nach Neubrandenburg reisen werden, hoffen – wie in Lüneburg und in Detmold – auch auf die Empathie der großen Mehrheit der Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern."