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27.04.2015

Presseerklärung des IAK zum Gröning-Prozess: Verzeihen ist nicht möglich

 
 
IAK Signet

 

 

 

Mit Nachdruck unterstützt das Internationale Auschwitz Komitee die Initiative der 49 Nebenkläger im Strafverfahren gegen Oskar Gröning, dem Angeklagten gegenüber keine Verzeihung auszusprechen.

In Oswiecim / Auschwitz betonte hierzu Christoph Heubner, der Exekutiv-Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees:

"Es waren auch Auschwitz-Überlebende, die Deutschland überhaupt erst einen Weg zurück in die Völkergemeinschaft geebnet haben. Die Auschwitz-Überlebenden haben ihren Hass überwunden. Nicht vom Hass regiert, sondern von dem dringenden Wunsch jungen Deutschen ihre Familiengeschichte zu erzählen und sie vor Antisemitismus, Hass und Intoleranz zu warnen, haben sie über viele Jahre hinweg Wege nach Deutschland gesucht und gefunden.

Die Täter von Auschwitz aber haben geschwiegen. Kein Wort der Wahrheit, der Reue und der Entschuldigung hat die Überlebenden jemals erreicht.

Den Tätern Verzeihung zu gewähren, dazu fühlen sich die Überlebenden angesichts deren jahrzehntelangen unbelehrbaren Schweigens nicht in der Lage. Sie wissen auch nicht, wie sie im Namen ihrer ermordeten Familien je Verzeihung gewähren könnten.

Die immer wieder öffentlich zelebrierte und aufgeführte Vergebung von Frau Eva Kor missachtet die Integrität der anderen Auschwitz-Überlebenden und würdigt den so lange von vielen Überlebenden erwarteten Prozess in Lüneburg zu einer Personalityshow und Seifenoper herab. Es wäre fatal, wenn die deutsche Gesellschaft diese Geste einer Einzelnen als moralischen Freispruch und Abschlusserklärung missverstehen würde."