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Pressemitteilung des Internationalen Auschwitz Komitees

14.05.2017

Auschwitz-Prozess Zafke / Neubrandenburg: „Finsteres Relikt der deutschen Gerichtsbarkeit der fünfziger Jahre“

 
 
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Das Landgericht in Neubrandenburg setzt in Sachen des dort geführten Auschwitz-Prozesses gegen den ehemaligen SS-Wachmann Hubert Zafke seine von Anbeginn an einseitige dem Angeklagten zugewandte Verhandlungsführung fort und teilt jetzt - ohne vorherige Information der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger - mit, dass dem Angeklagten in einem nach fünf Monaten endlich vorliegenden medizinischen Gutachten eine partielle Demenz und somit die Unfähigkeit, ein solches Verfahren zu bestreiten, bescheinigt werde.

Hierzu betonte während eines Aufenthaltes in der Gedenkstätte Auschwitz Christoph Heubner, der Exekutiv-Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees:

"Mit geradezu starrköpfiger Kreuzzugsmentalität war dem Landgericht Neubrandenburg von Anfang an daran gelegen, dieses Verfahren auszubremsen und unmöglich zu machen. Die Interessen und die Erinnerungen der Auschwitz-Überlebenden anzuerkennen, Sensibilität und Offenheit auch ihnen gegenüber zu wahren - dazu war dieses Gericht weder willens noch fähig. Und so agierte und agiert es in seiner schockierenden Abwehr gegenüber der juristischen Aufarbeitung der Auschwitz-Verbrechen wie ein finsteres Relikt der deutschen Gerichtsbarkeit der fünfziger Jahre."

 
 
 

Für Rückfragen / for further Information

Christoph Heubner

Exekutiv-Vizepräsident 

Internationales Auschwitz Komitee

Telefon: ++ 49 (030) 26 39 26 81