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Pressespiegel des Internationalen Auschwitz Komitees

01.03.2016

Diskussion um KZ-Sanitäter-Prozess: Auschwitz Komitee kritisiert Anwalt von Hubert Z. scharf

 
 

 

 

 

Quelle: Nordkurier

von Frank Wilhelm

Der erste Verhandlungstag gegen einen ehemaligen SS-Sanitäter dauerte nicht länger als eine gute Stunde. Trotzdem gibt es noch Zoff.

Nachdem das Internationale Auschwitz Komitee im Vorfeld bereits das Neubrandenburger Landgericht angegriffen hatte, muss sich jetzt auch der Anwalt von Hubert Z., Peter-Michael Diestel, Kritik gefallen lassen. "Wenn Herr Diestel am Rande des Prozesses im Gespräch mit Journalisten das Verfahren gegen den SS-Angehörigen Hubert Z. als Todesurteil für seinen Mandanten bezeichnet gegen das kein Rechtsmittel möglich sei, dann ist dies eine zynisch kalkulierte und geschmacklose Äußerung, die nicht nur auf die Mobilisierung der Stammtische zielt, sondern auch unser Rechtssystem herabwürdigt", erklärte Christoph Heubner, der Exekutiv-Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees.

In den jungen Mannesjahren des Angeklagten und an seinem damaligen "Arbeitsplatz Auschwitz" wäre es ein Todesurteil gewesen, ein jüdisches Baby oder ein jüdischer Greis zu sein. "Darum geht es in dem Prozess, der auch im Blick auf den Gesundheitszustand des Angeklagten und dessen Verteidigung Seriosität verdient hat", erklärte Heubner.

Aufgrund seines Gesundheitszustandes nahm der 95-jährige Angeklagte nicht am ersten Verhandlungstag teil, so dass das Gericht nach einer guten Stunde vertagte. Als nächster Verhandlungstag ist der 14. März angesetzt.


Quelle: http://www.nordkurier.de/mecklenburg-vorpommern/auschwitz-komitee-greift-anwalt-diestel-an-0120981003.html