Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte die Einstufung der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) und der Jugendorganisation „Junge Alternative für Deutschland“ (JA) als Beobachtungsobjekt (Verdachtsfall). Foto:xC.xHardtx/xFuturexImage, KGS/IAK Berlin
Zur politischen Entwicklung der AfD und den Äußerungen des Präsidenten des Verfassungsschutzes, Thomas Haldenwang zu dieser Entwicklung betonte in Berlin Christoph Heubner, der Exekutiv Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees:
"Die wachsenden Umfrage-Ergebnisse für die AfD sind für Überlebende der deutschen Konzentrations-und Vernichtungslager im Blick auf Deutschland, aber auch im europäischen Zusammenhang zutiefst verstörend und hochgradig alarmierend. Es scheint so, als ob zunehmend mehr Menschen in Europa unter Gedächtnisverlust leiden und diejenigen Kräfte stärken, deren Ideologie und antisemitischer Hass Europa schon einmal zerrissen und zerstört hat. Der AfD kommt in diesem Blick auf Europa eine besondere Bedeutung zu: Es wäre als Signal nach Europa fatal, wenn eine rechtsextreme Partei in Deutschland weiter an Macht und Einfluß gewinnen würde.
Dem Präsidenten des Verfassungsschutzes gebührt Dank und Anerkennung, dass er sein Amt aktiv wahrnimmt und die Menschen in Deutschland zu aktuellen Gefährdungen und Bedrohungen der Demokratie in Kenntnis setzt:
Es ist eindeutig , dass sich die AfD endgültig aus der bürgerlichen Tarnungszone verabschiedet hat und eine unverhohlen rechtsextreme und völkische Agenda verfolgt, die die Demokratie benutzt, um sie zu bedrohen."