Presseerklärung im Namen von 49 Nebenklägern im Strafverfahren vor dem Landgericht Lüneburg gegen den ehemaligen SS-Unterscharführer Oskar Gröning, dem Beihilfe zur Ermordung von 300.000 Menschen im Sommer 1944 in Auschwitz vorgeworfen wird.
Frau Eva Kor, Auschwitzüberlebende und Nebenklägerin im Strafverfahren gegen Gröning, hat dem Angeklagten verziehen. Unsere Mandanten hätten hier nichts zu kommentieren – wer besser als die Überlebenden von Auschwitz weiß, dass jeder einen eigenen Weg finden muss, mit dem Erlittenen umzugehen – , wenn Frau Kor ihr „Verzeihen und Vergeben“ mit dem Angeklagten nicht immer wieder öffentlich inszenieren würde.
Das gibt Anlass zu erinnern: Unsere 49 Mandanten, alle ebenfalls Überlebende von Auschwitz, sind Nebenkläger geworden, weil sie für ihre ermordeten Eltern und Geschwister KLAGE führen wollen. Nimmt man allein nur die in Auschwitz ermordeten Familienangehörigen unserer Mandanten, handelt es sich um nahezu 1.000 Menschen. Der Angeklagte hat daran mitgewirkt, nicht nur diese Angehörigen, sondern insgesamt 300.000 Menschen zu ermorden. Gegenstand des Strafverfahrens ist NICHT, dass Herr Gröning der Frau Kor oder anderen Nebenklägern persönlich etwas angetan hat. Ob es Frau Kor zusteht, Herrn Gröning die Mitwirkung an der Ermordung ihrer Angehörigen zu verzeihen, mag jeder selbst beantworten. Aber Nebenklägerin im Namen der Ermordeten zu sein und diese Rolle zur öffentlich inszenierten persönlichen Verzeihung nutzen – das passt nicht zusammen und veranlasst unsere Mandanten zu der Mitteilung:
Wir können Herrn Gröning nicht die Mitwirkung am Mord unserer Angehörigen und weiterer 299.000 Menschen verzeihen – zumal er sich bisher frei von jeglicher strafrechtlicher Schuld fühlt.
Thomas Walther, Rechtsanwalt
Prof. Dr. Cornelius Nestler