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05.05.2014

Urteil zu Bernburg: Wehrhafte Demokratie macht sich rechtsextremen Terroristen gegenüber lächerlich

 
 
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Die Umstände des Prozesses gegen neun rechtsextreme Totschläger in Magdeburg belegen erneut in alarmierender Weise die Blindheit der beteiligten staatlichen Ankläger: Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hatte in dem mörderischen Angriff gegen den Besitzer eines Dönerladens und dessen Freundin in Bernburg keine ausländerfeindliche und politische Motivation erkennen wollen.

Hierzu betont Christoph Heubner, Exekutiv Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees:
"Alle in Magdeburg Angeklagten gehören eindeutig der Nazi-Szene an. Einer von ihnen ist bereits durch ein anderes rassistisch Verbrechen aufgefallen. Auch in Bernburg waren ihre Brutalität, ihr Hass und ihre Mordlust rassistisch motiviert. Dass eine Staatsanwaltschaft dies immer noch nicht zu erkennen in der Lage ist, bleibt ein fortwährender Skandal und ein Beispiel dafür, wie sich die wehrhafte Demokratie rechtsextremen Terroristen gegenüber lächerlich macht. Darüber hinaus zeigt auch dieser Fall, wie dringend notwendig die Gesetzesinitiative des Bundesjustizministers ist, Hassverbrechen stärker zu bestrafen und deren Motive bereits bei den Ermittlungen zu berücksichtigen."

Siehe auch Bericht im Deutschlandfunk:
http://www.deutschlandfunk.de/ueberfall-auf-imbissbetreiber-lange-haftstrafen-fuer-rechte.1818.de.html?dram:article_id=284257