Verurteilter 102-jähriger KZ-Wachmann Josef Schütz vor Haftantritt gestorben
Landgericht Neuruppin. Am 28.6.2022 verurteilte das LG Neuruppin den Angeklagten Josef Schütz wegen Beihilfe zum Mord in Tateinheit mit Beihilfe zum versuchten Mord zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren. Foto: Internetseite des Landgerichts Neuruppin
Zum Tode des SS-Wachmannes Josef Schütz betonte Christoph Heubner, der Exekutiv Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees während eines Aufenthaltes in der Gedenkstätte Auschwitz:
"Wie fast alle der wenigen SS-Angehörigen, die jemals vor einem deutschen Gericht gestanden haben, hat auch Josef Schütz den Überlebenden und der jungen Generation die Wahrheit verweigert und sich in seiner Welt der Fiktion und der Lügen verschanzt. Das Gericht in Brandenburg hat dennoch noch einmal betont, dass jeder SS-Angehörige, der an dem Räderwerk des Tötens in den Konzentrationslagern beteiligt war, sich schuldig gemacht hat und dies auch für Josef Schütz trotz seiner Realitätsverweigerung akribisch beschrieben. Die Überlebenden sind dem Gericht für diese Haltung, die die Mörderwelt in den deutschen Konzentrationslager realistisch beschreibt, dankbar."