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IAK-Präsident Roman Kent

IAK-Präsident Roman Kent

IAK-Präsident Roman Kent zum Fall Anton B.: Unser aller Glaubwürdigkeit wird infrage gestellt

Dieser Tage gedenken die Überlebenden von Auschwitz in vielen Ländern der Liquidation des sogenannten Zigeunerlagers in Auschwitz-Birkenau vom 2. August 1944.

Dazu betonte Christoph Heubner, Exekutiv-Präsident des Internationalen Auschwitz Komitees (IAK) in Berlin: „In diesem Jahr besteht Anlass, das weltweite Gedenken im Besonderen dem Schicksal von Anton B. zu widmen, der als einziger von elf Geschwistern einer deutschen Sinti-Familie Auschwitz und andere Lager überlebt hat. Traurigerweise ist er nun – drei Jahre nach seinem Tod im Jahre 2009 – noch einmal unter die Räder deutscher Bürokratie geraten.“
  
 Die in den 50er Jahren erfolgte amtliche Anerkennung einer dauernden Herzerkrankung als Folge der Haft in Auschwitz hat die Bezirksregierung in Düsseldorf nun auf einem langen Dienstweg als „Falschanerkenntnis“ verworfen. Das hätte spürbare Auswirkungen für die Witwenrente seiner hinterbliebenen Ehefrau Eva B.. Am 7. August wird der Fall in Düsseldorf vor Gericht verhandelt.
  
Hierzu betonte Roman Kent, der Präsident des Internationalen Auschwitz Komitees und weithin anerkannter Repräsentant der Überlebenden in New York: „Die Sinti und Roma waren gemeinsam mit uns Juden in Auschwitz die Gruppe, die vollständig vom Erdboden ausgelöscht werden sollte. Auch ihr Leiden war, so wie das unsere, unbeschreiblich. Wir haben ihre Schreie – vor allem die der Kinder – gehört. Für alle Überlebenden sind die Nachrichten aus Deutschland bezüglich des Schicksals von Anton B. empörend und verletzend. Sie treffen jeden einzelnen von uns. Sie stellen nicht nur unsere Glaubwürdigkeit infrage, sondern auch die entsetzliche Realität, die in Auschwitz alltäglich war. Unbestreitbar haben die uns dort täglich zugefügten Qualen zu ernsthaften und lebenslangen Schädigungen unserer Gesundheit geführt, deren Konsequenzen uns bis heute quälen. Wer garantiert uns, dass die Geschichte von Anton B. kein Einzelfall bleibt und nicht ein Präzedenzfall für die Zukunft wird?“