Wahlplakat des III Weges mit Mordaufrufen an grünen Politikern und Wählern. Bild: IAK Berlin
Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Chemnitz in Sachen Plakate des III Weges betonte in Berlin Christoph Heubner, der Exekutiv Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees:
"Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Chemnitz, Plakate mit einer unverhohlenen Aufforderung zum Mord im Bundestagswahlkampf in Sachsen zu belassen ist nach Halle und Hanau absolut verantwortungslos. Die Begründung des Gerichts ist ebenso absurd wie das Urteil selbst und lässt nicht nur Überlebende des Holocaust im Blick auf das Gericht und im Blick auf die nun wieder tolerierte Haßpropaganda von Rechtsextremen fassungslos zurück."