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Pressemitteilung des Internationalen Auschwitz Komitees

10.12.2019

Sie gehören in die Hände der Öffentlichkeit: Bundesverwaltungsgericht verhandelt über die Akten über den berüchtigten Nazi-Verbrecher Alois Brunner

 
 
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Morgen setzt sich in Leipzig das Bundesverwaltungsgericht mit der Klage eines Journalisten bezüglich der Nutzung des bei dem Bundesamt für Verfassungsschutz befindlichen Archivguts zu dem berüchtigten Nazi-Verbrecher Alois Brunner auseinander: Brunner war einer der wichtigsten Mitarbeiter Adolf Eichmanns. Die blutige Spur dieses Schreibtischmörders zieht sich von Wien über Berlin, Saloniki in Griechenland, Paris und Südfrankreich bis nach Sered in der Slowakei: Unter anderem ließ er noch im Juli 1944 in Paris 1327 jüdische Kinder verhaften und deportieren, in Sered fielen bis zum Februar 1945 seinem Befehl zur Deportation nach Auschwitz 12 000 jüdische Menschen zum Opfer.

1954 setzte er sich kurz vor seiner Enttarnung aus Deutschland nach Damaskus ab: Zu seinen Fluchthelfern gehörte auch Reinhard Gehlen, der 1956 die "Organisation Gehlen" in den Bundesnachrichtendienst überführte.

Schon seit 2012 bemüht sich der Journalist um Einsichtnahme in die beim Verfassungsschutz vorhandenen Akten. Er möchte Erkenntnisse darüber gewinnen, warum Brunner sich lebenslang seiner Verhaftung und einem Prozess entziehen konnte und welche "offiziellen" Kanäle ihm 1954 geholfen haben sich aus Deutschland nach Damaskus abzusetzen und für wen und in welchem Rahmen er in Damaskus nachrichtendienstlich arbeitete.

Bis zum Ende seines Lebens war Brunner ein unbelehrbarer Antisemit und mörderischer Hasser allen jüdischen Lebens, der sich seiner Untaten rühmte: 1984 gab er in Damaskus einer deutschen Illustrierten ein Interview, das das Blatt wegen Brunners mordwütiger antisemitischer Ausfälle nur in Teilen abdruckte.

Zu dem morgigen Prozess vor dem höchsten deutschen Verwaltungsgericht betonte in Berlin Christoph Heubner, der Exekutiv-Vizepräsident des Internationalen
Auschwitz Komitees:

"Seit Jahren versucht das Bundesamt für Verfassungsschutz die begehrte Akteneinsicht des Journalisten durch immer neue Winkelzüge zu unterlaufen und die entsprechenden Akten und damit sich selbst und Alois Brunner zu schützen. Für Auschwitz-Überlebende ist dies ein skandalöser und empörender Vorgang, der kein gutes Licht auf Deutschland wirft. Es wäre fatal, wenn der Eindruck bestehen bliebe, dass das Vertuschen und Verdrängen der Nazizeit und ihrer Verbrecher bis in die heutigen Tage fortgesetzt werden kann. Sie hoffen deshalb sehr, dass das Bundesverwaltungsgericht im morgigen Prozess dieses würdelose Taktieren des Verfassungsschutzes beendet und die Akten zu Alois Brunner dorthin befördert, wohin sie gehören: In die Hände der Öffentlichkeit."

 
 
 

Für Rückfragen / for further Information

Christoph Heubner

Exekutiv-Vizepräsident 

Internationales Auschwitz Komitee

Telefon: ++ 49 (030) 26 39 26 81