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Pressemitteilung des Internationalen Auschwitz Komitees

15.06.2022

Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Äußerungen von Bundeskanzlerin Merkel bezüglich der AfD/Ministerpräsidentenwahl Thüringen

 
 
Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin a.D., Foto: Eva Oertwig/SCHROEWIG

Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin a.D., Foto: Eva Oertwig/SCHROEWIG

 

 

 

Zu der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu den Äußerungen der damaligen Bundeskanzlerin die Ministerpräsidentenwahl in Thüringen mit den Stimmen der CDU, der FDP und der AfD betreffend, betonte Christoph Heubner, der Exekutiv Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitee:

"Überlebende des Holocaust waren und sind Angela Merkel für ihre unzweideutige Haltung gegenüber der AfD immer dankbar gewesen. Sie hat nie einen Zweifel daran gelassen, dass eine Zusammenarbeit zwischen den Parteien des demokratischen Spektrums und der AfD "unverzeihlich" ist. Auch ihre Charakterisierung der Wahl von Herrn Kemmerich zum Ministerpräsidenten des Landes Thüringen mit den Stimmen der CDU, FDP und AfD als "unverzeihlich"  hat das Vertrauen gegenüber Deutschland in einer Situation bestärkt, in der Politiker in Erfurt dieses Vertrauen mit ihrem unseligen Wahlverhalten entscheidend ramponiert hatten. Es bleibt zu hoffen, dass diese Eindeutigkeit der demokratischen Parteien gegenüber der AfD auf allen politischen Ebenen durchgehalten wird."

 
 
 

Für Rückfragen / for further Information

Christoph Heubner

Exekutiv-Vizepräsident 

Internationales Auschwitz Komitee

Telefon: ++ 49 (030) 26 39 26 81