Roger Waters während der "This Is Not a Drill" Tour. Chicago U.S. Foto: IMAGO/ZUMA Wire
Nicht nur jüdische Überlebende der deutschen Konzentrations-und Vernichtungslager bleiben nach dem Urteil des Frankfurter Verwaltungsgerichtes zum Auftritt des britischen Sängers Roger Waters in der Frankfurter Festhalle einmal mehr traurig, fassungslos und zunehmend desillusioniert zurück.
Hierzu betonte Christoph Heubner, der Exekutiv Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees während eines Aufenthaltes in der Gedenkstätte Auschwitz:
"Überlebende des Holocaust beoachten mit großer Sorge ein Vordringen des Antisemitismus aus verschiedenen Richtungen der Gesellschaft und sie erleben wie sie und ihre Familienmitglieder vermehrt Beleidigungen und Drohungen bis hin zur Gewalt ausgesetzt sind. Der Sänger Roger Waters, in dessen Grundüberzeugungen sich permanent Schmähungen des Staates Israel mit antisemitischen Einstellungen und Verschwörungsbotschaften mischen, trägt durch seine Propagandashows für dieses Ansteigen antisemitischer Stimmungen und Feindseligkeiten eine massive Mitverantwortung. Mit der Entscheidung des Frankfurter Verwaltungsgerichtes werden jüdische Menschen mit ihren Befürchtungen und Ängsten allein gelassen. In diesem Zusammenhang ist die Feststellung des Gerichtes, das Konzert in der Festhalle verletze nicht die Menschenwürde der 1938 eben dort festgesetzten und dem antisemitischen Hass der Nazis ausgesetzten jüdischen Männer ein erneuter Angriff auf die Würde dieser Menschen und die Erinnerungen ihrer Familien.
Nach den antisemitischen Entgrenzungen der documenta fifteen vor wenigen Monaten muß diese Entscheidung des Frankfurter Gerichtes und ihre Begründung für jüdische Menschen ein weiterer Beleg dafür sein, dass Teile dieser Gesellschaft und manche ihrer Institutionen sie zu schützen nicht willens sind. Für Deutschland eine bittere Situation."